Ihre Investition


Das Honorar wird im ersten Gespräch individuell vereinbart und ist privat zu entrichten.

Für psychotherapeutische Leistung gilt die Umsatzsteuerbefreiung nach
§ 4 Nr. 14 UStG.

Alle anderen Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig.

Sollten Sie in einer privaten Krankenkasse sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, ist es möglich, dass Ihre Krankenkasse die Kosten voll oder teilweise erstattet.
Vor Beginn einer Heilpraktikerbehandlung ist es sinnvoll, dass Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach einer Kostenübernahme erkundigen.

Die Abrechnung mit den Privaten Krankenkassen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985).

Unter Umständen lassen sich die Kosten bei der Steuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

Die Honorare sind unabhängig von eventuellen Leistungen durch Privatversicherungen oder Beihilfestellen zahlbar.

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